Versiegelungen

Auswahl des Versiegelungssystems

 nach Nutzung:

  • normale Beanspruchung
  • starke Beanspruchung
  • extreme Beanspruchung

nach Umweltverträglichkeit:

  • gesetzliche Bestimmungen, z.B. TRGS 610/617
  • Geruchsbelästigung
  • MAK-Werte (maximale Arbeitsplatzkonzentration)
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung nur dann erforderlich ist, wenn es sich bei den Arbeiten um eine Neuverlegung handelt und die Arbeiten unter Anwendung der DIN EN 14342:2008-09 ausgeführt werden. Nur diese Arbeiten sind von der Bauregelliste B Teil 1, 1.18 Bodenbeläge, erfasst und mit einer Zulassungspflicht belegt.
Alle Renovierungen, Instandsetzungen oder sonstige Reparaturen unterliegen keiner Zulassungspflicht! Bei diesen Arbeiten sind Sie bei der Auswahl des von Ihnen eingesetzten Produktes also weiterhin grundsätzlich frei.
Denn bitte bedenken Sie auch in eigener Sache - Sie haben Ihren Kunden nachweislich auf die Versiegelung mit umweltfreundlichen Lacken hinzuweisen. Sie sind gesetzlich nach der TRGS 617 und nach der DIN EN 14342 bei Neuverlegungen dazu verpflichtet, lösemittelarme Produkte einzusetzen, wenn es die Baustellenbedingungen zulassen. Dies ist oft der Fall.

Bewertungsschema für die verschiedenen Versiegelungen

 
 

Beanspruchung

Umweltverträglichkeit

Geruch

abZ

AQUA M 2011

Stärkere

Ja

Nein

in Bearbeitung

AQUA Protector

Stärkere

Ja

Nein

Ja

AQUA M 2012

Extreme

Ja

Nein

Ja

AQUA Dedepur

Extreme

Ja

Nein

Ja

KH-Top

Normale bis
starke

-----

Gering

Nein